1. Abschluss des Reisevertrages
Der Abschluss eines verbindlichen Reisevertrages kommt nach schriftlichem Auftrag des Kunden in Form von Email oder als Brief zustande und wird erst mit einer entsprechenden Auftragsbestätigung/Rechnung durch die Agentur bindend.
Der Anmelder ist Vertragspartner der Agentur, auch für alle weiteren angemeldeten Reiseteilnehmer.
2. Bezahlung
Nach Abschluss eines verbindlichen Reisevertrages erhält der Anmelder neben der Buchungsbestätigung eine Rechnung über die von ihm gebuchten Leistungen. Mit Erhalt dieser Rechnung wird eine Anzahlung in Höhe von 10% des Reisepreises fällig. Die Restzahlung ist bis 14 Tage vor Reisebeginn zu zahlen.
Bei Buchungen innerhalb von 14 Tagen vor Reisebeginn ist der Reisepreis in einer Summe zu begleichen. Die Zahlungen erfolgen ausschliesslich per Banküberweisungen.
Bei bestimmten Leistungen ist eine höhere Anzahlung erforderlich, diese wird dem Kunden jedoch bereits vor Vertrgasabschluss mitgeteilt.
Nicht termingerechte Reisepreiszahlungen entbinden die Agentur von jeglichem Leistungsanspruch.
3. Leistungen
Welche Leistungen vertraglich vereinbart sind, ergibt sich aus den Leistungsbeschreibungen in der entsprechenden Auftragsbestätigung. Die in der Auftragsbestätigung aufgeführten Leistungen sind für die Agentur bindend.
Die Agentur behält sich jedoch ausdrücklich vor, aus sachlich berechtigten, erheblichen und nicht vorhersehbaren Gründen vor Vertragsabschluss eine Änderung in den Ausschreibungen, insbesondere im Internet vorzunehmen. Der Kunde wird hierüber unverzüglich vor Vertragsabschluss informiert.
Mündliche Nebenabreden, die den Umfang der Leistungen gegenüber der Auftragsbestätigung erweitern, bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der ausdrücklichen schriftlichen Bestätigung durch die Agentur.
4. Rücktritt, Terminänderung und Namensänderungen
Der Kunde kann jederzeit vom Reisevertrag zurücktreten.
Die Erklärung hierzu muss in schriftlicher Form per Email oder auf dem Postweg, hier gilt das Posteingangsdatum, erfolgen.
Die pauschalierten Rücktrittskosten, als angemessener Ersatz für Aufwendungen und die getroffenen Reisevorkehrungen, sind bei Hotelbuchungen Transfers, Ausflügen, Events und Kongressen
- Ab der verbindlichen Reservierung bis 30 Tage vor Reisebeginn eine pauschale Bearbeitungsgebühr von 5%
- ab 29. bis 15 Tag vor Reisebginn 20% des Reisepreises
- ab 14. – 2. Tag vor Reisebeginn 35% des Reisepreises
- 1. Tag vor Reisebeginn 75 % des Reisepreises
- bei Nichtantritt der Reise ohne Stornierung bzw oder am Tag der Anreise 100% des Reisepreises
- bei Angeboten, welche exakt auf eine Personenzahl kalkuliert sind, wie z.B. Transfers, Busanmietungen, Ausflüge und Eventveranstaltungen im Allgemeinen, werden Einzelstornos (Verringerung der Gesamtteilnehmerzahl) entsprechend auf die verbleibenden Teilnehmer umgelegt, bzw. ändert sich der Gesamtpreis des ursprünglichen Angebotes nicht.
COVID-19
Bei Neubuchungen ab dem 01.07.2020 berechnen wir bei einem Komplettstorno, für den Fall das behördlich eine Einreise nicht möglich ist oder eine Reisewarnung besteht, eine Bearbeitungsgebühr, je nach Aufwand, von mindestens 30,00 € bis max. 150,00 €.
Bei einzelnen Leistungen gilt eine gesonderte Stornoregelung, welche dem Kunden vor Vertragsabschluss mitgeteilt wird.
Bei Änderung des Reisetermins gilt ebenso die oben stehende Tabelle.
Namensänderungen sind kostenlos.
Massgeblich für die Berechnung ist das Eingangsadatum der Stornierung bei der Agentur, jedoch gelten hier unsere Öffnungszeiten Montags bis Freitags von 10:00 Uhr – 16:00 Uhr.
Teilstornierungen können nur pro Zimmer vorgenommen werden. Für verbleibende Personen muss eine Unterkunft mit entsprechender Belegung gebucht werden.
4.1
Für Gruppen :
Vollstorno der Hotelzimmer
- Mit Buchung bis 6 Monate vor Anreise beträgt der Stornobetrag 30% der gesamten Proformarechnung
- 6 Monate bis 4 Monate vor Anreise beträgt der Stornobetrag 50% der gesamten Proformarechnung.
- 4 Monate bis 2 Monate vor Anreise beträgt der Stornobetrag 70% der gesamten Proformarechnung
- 2 Monate bis 10 Tage vor Anreise beträgt der Stornobetrag 85% der gesamten Proformarechnung.
- Innerhalb von 10 Tagen vor der Anreise beträgt der Stornobetrag 100% der gesamten Proformarechnung.
Teilstorno der Hotelzimmer
- Ab Unterschrift des Vertrages bis 60 Tage vor Anreise: 5% Storno
- Ab 59 – 30 Tage vor Anreise: 10% Storno
- Ab 29 bis 20 Tage vor Anreise: 25% Storno
- Ab 19 bis 10 Tage vor Anreise: 50% Storno
- Ab 9 – 4 Tage vor Anreise: 65% Storno
- Ab 3 – 2 Tage vor Anreise: 85% Storno
- Ab 1 bis 0 Tagen vor Anreise und No Shows: 100% Storno.
(Es können desweiteren gesonderte Bedingungen bestehen, welche im Angebot schriftlich dargestellt werden)
4.2 Gesonderte Zahlungs- und Stornobedingungen bei Vollcharter von Schiffen
Zahlungs- und Stornobedingungen:
- 50% Anzahlung bei Buchung
- Restzahlung 30 Tage vor dem Ausflug
- Bei wetterbedingtem Ausfall (die eine sichere Durchführung nicht möglich machen) fallen keine Stornogebühren für den reinen Charterpreis an (hiervon ausgenommen sind bereits bestellte Speisen und Getränke bei einzelnen Anbietern)
- Storno 90 Tage vor Ausflug 25% der Gesamtrechnung
- Storno 60 Tage vor Ausflug 50% der Gesamtrechnung
- Storno 30 Tage vor Ausflug 100% der Gesamtrechnung
(Es können desweiteren gesonderte Bedingungen bestehen, welche im Angebot schriftlich dargestellt werden)
5. Gesonderte Bedingungen bei Buchung einer Segelregatta
- **1. Teilnahmebedingungen**
- 1.1. Die Teilnahme an unserer Segelregatta erfolgt idealerweise mit 8 Teilnehmern pro Boot. Unser Angebot wird auf Grundlage der angefragten Teilnehmerzahl erstellt.
- **2. Anpassung der Bootsanzahl**
- 2.1. Der Eigner der Boote behält sich das Recht vor, die Anzahl der zur Verfügung gestellten Boote jederzeit nach eigenem Ermessen anzupassen, sofern dadurch alle angemeldeten Teilnehmer ausreichend Platz auf den verbliebenen Booten haben.
- **3. Anmeldung und Vertragsabschluss**
- 3.1. Die Anmeldung zur Segelregatta erfolgt durch den Eigner oder eine verantwortliche Person im Namen der Teilnehmer.
- 3.2. Mit der Annahme des Angebots durch den Eigner und der Bestätigung der Teilnahmebedingungen durch den Kunden kommt ein Vertrag zustande.
- **4. Haftung und Verantwortlichkeit**
- 4.1. Die Agentur haftet nicht für Schäden oder Unannehmlichkeiten, die sich aus der Anpassung der Bootsanzahl gemäß Abschnitt 2 ergeben, sofern diese Anpassungen im Einklang mit den Bedürfnissen und Sicherheitsanforderungen der Teilnehmer erfolgen.
- 4.2. Die Teilnehmer sind während der Regatta für die Einhaltung sämtlicher Sicherheitsvorschriften und Verhaltensregeln verantwortlich.
6. Änderungen
Änderungen oder Abweichungen einzelner Leistungen von dem vereinbarten Inhalt des Reisevertrages, die nach Vertragsabschluss notwendig werden und die von der Agentur nicht wider Treu und Glauben herbeigeführt wurden, sind nur gestattet, soweit die Änderungen oder Abweichungen nicht erheblich sind und den Gesamtzuschnitt der gebuchten Leistungen nicht beeinträchtigen.
Eventuelle Gewährleistungsansprüche bleiben unberührt, soweit die geänderten Leistungen mit Mängeln behaftet sind.
Die Agentur ist verpflichtet den Reiseteilnehmer umgehend über Leistungsänderungen in Kenntnis zu setzten. Gegebenenfalls wird die Agentur dem Kunden eine kostenlose Umbuchung oder einen kostenlosen Rücktritt anbieten.
7. Beanstandungen
Der Reiseteilnehmer ist verpflichtet, bei evt. auftretenden Leistungsstörungen alles ihm zumautbare zu tun, um zu einer Behebung der Störung beizutragen und evtl. Schäden gering zu halten. Der Reiseteilnehmer ist besonders verpflichtet, seine Beanstandungen unverzüglich der Reiseleitung oder einem Vertreter der Agentur in schriftlicher Form zur Kenntnis zu geben. Sammelbesanstandungen werden nicht berücksichtigt. Kommt der Reiseteilnehmer diesen Verpflicfhtungen nicht nach, so stehen ihm Ansprüche in soweit nicht zu.
8. Haftung
Ansprüche hat der Reisende innerhalb eines Monats nach der vertraglich vorgesehenen Beendigung der Reise gegenüber der Agentur geltend zu machen.
Leistungen fremder Leistungsträger und Ausschreibungen basieren ausschliesslich auf Angaben der Leistungsträger gegenüber der Agentur. Bei der Klassifizierung der Hotels handelt es sich um die offizielle, vom spanischen Ministerium für Tourismus vergebene Kategorie.
Wir haften ferner nicht für Unterschiede, die sich aus dem Angebot und der Vorstellung des Kunden ergeben, für Lärmbelästigungen wie z.B. Unterhaltungslokale, Kraftfahrzeuge, Flugzeuge, Strassenarbeiten oder ähnliche Umstände.
Dies gilt auch für Strandverschmutzungen jeder Art, sowie witterungsbedingte Ausfälle der Strom – und Wasserversorgung.
9. Pass-, Visa – und Gesundheitsbedingungen
Zur Einreise nach Spanien gelten die Pass – und Gesundheitsbedingungen der EU, für deren Einhaltung der Kunde selbst verantwortlich ist.
10. Allgemeines
Die Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen des Reisevertrages hat nicht die Unwirksamkeit des gesamten Reisevertrages zur Folge. Das gleiche gilt für die vorliegenden Reisebedingungen.
Gerichtsstand und Erfüllungsort ist Palma de Mallorca.
11. Agentur
Mallorca-Travel & Event-Services S.L.
Registro Mercantil Palma, Folio 129 – TOMO: 2.185 – HOJA: PM-53.296 – INSCRIPCIÓN 1ª
CIF B57369555
C./ Sant Jordi 28, Local A
07199 Sant Jordi
Mallorca
Baleraen
Spanien